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17.12.2024
F1 Energie
Podwlae 47, 43-300 Bielsko-Biała, Polen
NIPUE: PL5472236333
E-Mail: info@f1energy.de
Telefon: +48 500 375 333
Umfang, Definitionen
Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Installations- und Reparaturbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für Bestellungen, die elektronisch über die Website von F1 Energy aufgegeben werden, sowie für andere Verträge zwischen F1 Energy, vertreten durch ihren Eigentümer, mit Sitz in Podwale 47, 43-300 Bielsko-Biala, (im Folgenden "F1 Energy" genannt) und ihren Kunden (sowohl Verbraucher als auch Unternehmer).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zusammenhängen.
Entrepreneur ist eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Vornahme einer Rechtshandlung im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
Entgegenstehende, von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bedingungen des Geschäftskunden werden nicht anerkannt. Im Einzelfall getroffene einzelvertragliche Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB. Der Inhalt solcher Vereinbarungen muss aus dem schriftlichen Vertrag oder der schriftlichen Bestätigung von F1 Energy ersichtlich sein.
2 Umfang und technische Konzepte
Wenn in diesen AGB von "DC-Installation" die Rede ist, bezieht sich dies auf die gesamte Dachinstallation des PV-Montagesystems, der PV-Module und der PV-Kabelverlegung und -Erdung.
"AC-Installation" bezieht sich auf die elektrische Installation von Komponenten wie Wechselrichtern, Energiespeichern, Ladestationen und anderem elektrischen Zubehör.
3 Parteien des Abkommens
Der Kaufvertrag wird geschlossen zwischen:
F1 Energie
Podwale 47, 43-300 Bielsko-Biała, Polen;
4 Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand und Sprache des Vertrages
4.1 Art der Angebote und Vertragsabschluss
Die Präsentation der Produkte im F1 Energy-Onlineshop und die in den Werbematerialien enthaltenen Angaben dienen lediglich der Information und stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
Auf Wunsch des Kunden kann F1 Energy ein unverbindliches Angebot für einen bestimmten Zeitraum erstellen und dem Kunden zusenden, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart oder ausdrücklich im Angebot angegeben. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Kauf der Waren ab, indem er auf die Schaltfläche "Jetzt zahlungspflichtig bestellen" klickt oder das Angebot von F1 Energy innerhalb der festgelegten Frist mündlich (telefonisch) oder schriftlich bestätigt.
Der Vertrag ist abgeschlossen:
4.2 Vorbehalte und Rechte F1 Energie
F1 Energy behält sich das Recht vor, eine Bestellung im Falle von Schreib-, Druck- oder technischen Fehlern in der Auftragsbestätigung oder im Angebot anzufechten, wenn sie das Vorliegen eines Fehlers nachweist.
Angebote an Gewerbetreibende sind immer unverbindlich. Im Falle von Verbrauchern kann ein Angebot nur dann als verbindlich angesehen werden, wenn es deutlich als "freibleibend", "unverbindlich" oder "vorläufig" gekennzeichnet ist.
F1 Energy behält sich Eigentums-, Urheber- und gewerbliche Schutzrechte an allen Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Werkzeugen und sonstigen Unterlagen (im Folgenden "Unterlagen") vor. Der Kunde darf sie nur zum Zweck der Vertragserfüllung verwenden und hat kein Recht, sie zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder anderweitig kommerziell zu nutzen.
4.3 Detaillierte Vertragsbedingungen
Die in der Werbung oder anderen Materialien von F1 Energy enthaltenen Informationen, Zeichnungen, technischen Daten und Beschreibungen sind indikativ und stellen keine Garantie für die Produktqualität oder Haltbarkeit dar. Berechnungen und Energieertragsprognosen sind indikativ und stellen keine Grundlage für vertragliche Ansprüche dar.
F1 Energy behält sich das Recht vor, Design-, Material- und Konstruktionsänderungen vorzunehmen, sofern diese die Funktionalität oder das Aussehen der Produkte nicht beeinträchtigen.
4.4 Speicherung von Bedingungen und Konditionen
Die Bedingungen der Bestellung und der Verträge werden von F1 Energy aufbewahrt, bis die Bestellung bearbeitet wird. Die Einzelheiten der Bestellung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden dem Kunden in der Auftragsbestätigungs-E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Inhalt der Vereinbarung während des Bestellvorgangs zu speichern oder auszudrucken.
4.5 Sprache des Abkommens
Die Sprache des Vertrags ist Polnisch.
5 Voraussetzungen für die Installation einer Fotovoltaikanlage
5.1 Test der Netzwerkkompatibilität
Umsetzung des Vertrags über die Installation einer Photovoltaikanlage durch die F1 Energie einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung durch den zuständigen lokalen Stromnetzbetreiber unterzogen wird. Bei dieser Prüfung müssen alle individuellen Anforderungen des Netzbetreibers berücksichtigt werden.
5.2 Informationspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur Bereitstellung F1 Energie vollständige und sachlich richtige Angaben zu Art, Zustand und Tragfähigkeit des zu verlegenden Daches.
5.3 Verantwortung für die Standsicherheit der Dachkonstruktion
Der Kunde ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass das Gebäude, insbesondere die Dachkonstruktion, der zusätzlichen Belastung durch die Installation der Photovoltaikanlage standhält. Erforderlichenfalls ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten einen qualifizierten Statiker eine Standsicherheitsanalyse durchführen zu lassen.
5.4 Blitzschutz und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde muss alle Blitzschutzfragen für das Gebäude mit dem zuständigen Fachmann abstimmen. F1 Energie erbringt keine Dienstleistungen auf dem Gebiet der:
5.5 Technische Daten und Gebäudestatik
Auf Wunsch des Kunden F1 Energie liefert detaillierte Informationen zu den technischen Parametern, einschließlich des Stückgewichts der Systemkomponenten und anderer für die statische Berechnung erforderlicher Daten. Der Kunde bleibt für seine Analyse und für die Ergebnisse der statischen Berechnung verantwortlich. Die Ermittlung der Gebäudestatik ist nicht Teil der Dienstleistungen der F1 Energie.
5.6 Recht auf Widerruf
Wenn Sie während der Planung oder Durchführung der Installation F1 Energie das Vorhandensein baulicher Mängel am Gebäude, baulicher Risiken oder anderer Gefahren vor Ort feststellt, ist er berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall können dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden, die der F1 Energie bis zum Rücktritt. Alle weiteren Schadensersatzansprüche aufgrund von F1 Energie unversehrt bleiben.
6 Fristen
6.1 Liefer- und Installationstermine festlegen
Liefer- und Installationstermine für die Photovoltaikanlage werden individuell zwischen dem F1 Energie und dem Kunden. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine entsprechen dem aktuellen Planungsstand und stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten und der Genehmigung durch die Stromnetzbetreiber. Die vereinbarten Termine sind daher im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Abnahmevertrag nicht bindend.
6.2 Haftung für Verspätungen
Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch Liefer- oder Montageverzögerungen entstehen, wenn F1 Energie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Haftung F1 Energieist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
6.3 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände wie Pandemien, Terrorakte, Kriege, Streiks, Schäden an Anlagen, Unterbrechungen von Lieferketten, Anordnungen übergeordneter Behörden oder sonstiger Ereignisse, die sich unmittelbar auf den Vertragsgegenstand auswirken und die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen oder mit zumutbarem technischem und/oder wirtschaftlichem Aufwand nicht hätten vermieden werden können, werden die vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer dieser Umstände und ihrer Folgen ausgesetzt.
Die obige Bestimmung gilt auch, wenn diese Ereignisse Dritte betreffen, denen der F1 Energiedie Dienstleistungen in Auftrag gegeben hat. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich über die eingetretenen Umstände und die voraussichtliche Dauer der Umstände sowie deren Beendigung zu informieren. Die Parteien unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um so schnell wie möglich mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu beginnen.
6.4 Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden
Für den Fall, dass der Kunde die Ware nicht abnimmt oder seine Mitwirkungspflichten verletzt, F1 Energie auf die sie Anspruch hat, unbeschadet ihrer anderen Rechte:
Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben hiervon unberührt.
6.5 Hindernisse bei der Installation
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für jede Behinderung des Zugangs zum Installationsort und für alle Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung der Installationsbedingungen mit den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen des Kunden ergeben. Alle vereinbarten Fristen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch den F1 Energie kann um den Zeitraum verschoben oder verlängert werden, in dem die Erbringung der Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verhindert war.
Der Kunde ist für die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten und den Nutzungsausfall, der ihm entsteht, verantwortlich. F1 Energie.
7. die Eigentumserklärung und die Registrierung beim Netzbetreiber
7.1 Erklärung des Besitzes oder der Berechtigung
Mit der Annahme des Vertrags erklärt der Kunde verbindlich, dass er Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes ist, auf dem die Photovoltaikanlage installiert werden soll, oder dass er eine eindeutige und wirksame Vollmacht hat, den Vertrag im Namen des Eigentümers abzuschließen.
7.2 Zustimmung zur Installation des Systems
Mit der Annahme des Vertrags erklärt der Kunde verbindlich, dass er mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem angegebenen Gebäude oder Grundstück einverstanden ist.
7.3 Registrierung von Photovoltaikanlagen
Der Kunde stimmt zu, dass F1 Energie im Namen des Kunden:
Der Kunde gewährt hiermit F1 Energie die ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung im Voraus, die oben genannten Handlungen in seinem Namen vorzunehmen.
8 Lieferung und Gefahrenübergang
8.1 Ort und Bedingungen der Lieferung
F1 Energie liefert die Waren vom Lager oder Großhändler an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Der genaue Liefertermin wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt. F1 Energie stellt dem Kunden alle relevanten Informationen über den Lieferanten zur Verfügung, so dass der Kunde die Sendung unabhängig verfolgen und den aktuellen Status der Lieferung überwachen kann.
Teillieferungen sind zulässig und werden im Voraus mit dem Kunden vereinbart. Im Falle von externen Faktoren (z.B. Schneefall, Stürme oder andere Umweltphänomene), die zu einer verspäteten Lieferung führen, F1 Energie verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über alle Änderungen zu informieren.
8.2 Bedingungen für die Abholung und Lagerung von Waren
Die Lieferung der Komponenten erfolgt kostenlos an der Bordsteinkante. Der Kunde ist dazu verpflichtet:
Die Komponenten werden auf Paletten und in Einzelteilen geliefert, mit Strukturprofilen bis zu 6 Meter.
8.3 Untersuchungs- und Rügepflicht für Defekte
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Module und Komponenten des Montagesystems innerhalb von 3 Tageab dem Datum der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit. Alle festgestellten Unstimmigkeiten oder Mängel müssen sofort gemeldet werden. F1 Energie. Wird die Meldung nicht innerhalb der angegebenen Frist vorgenommen, so verfällt das Recht auf Umtausch oder Nachlieferung der fehlenden Artikel.
8.4 Übertragung von Risiken
8.5 Gefahrenübergang für eingebaute Komponenten
Für Komponenten, die der sofortige InstallationDer Risikoübergang erfolgt nach Abschluss der Installation dieser Komponenten. Der Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Netz oder die Installation zusätzlicher Komponenten (z.B. Überwachungssysteme) ist keine Voraussetzung für den Risikotransfer.
9 Montage und Installation
9.1 Umfang der Installationsservices
F1 Energie führt aus DC-Montage und AC-Montage in den Räumlichkeiten des Kunden. Als Teil der Erbringung von Dienstleistungen F1 Energie kann externe, entsprechend qualifizierte Montage-Dienstleister einsetzen. In einem solchen Fall F1 Energie übernimmt die volle Verantwortung für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch diese Unternehmen.
9.2 Installation durch den Kunden
Wenn der Kunde beschließt, es selbst zu tun DC-Installationen, F1 Energie wird Ihnen die notwendigen Anweisungen geben. Der Ort der Überweisung zwischen DC-Installation a AC-Installation ist der geplante Standort des Wechselrichters, zu dem sich der Kunde verpflichtet, die PV- und Erdungskabel zu verlegen.
9.3 Verantwortung des Kunden für die Montagebedingungen
9.4 Zugang zum Installationsort
Der Kunde verpflichtet sich dazu:
9.5 Positionierung und Installation der Komponenten
Die Positionierung der elektrischen Geräte (Wechselrichter, Energiespeicher, Ladestationen) und die Verlegung der Kabel erfolgt nach den Vorgaben des Kunden und auf dessen eigenes Risiko. F1 Energie gibt dem Kunden Ratschläge und technische Empfehlungen.
9.6 Bauliche und technische Arbeiten
9.7 Messung der überschüssigen Energie
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, F1 Energie wendet das Konzept der Überschussenergiemessung nach dem EEG an (Referenz Westnetz: MK2). Dies kann den Austausch des vorhandenen Zählers gegen einen bidirektionalen Zähler durch den Netzbetreiber erfordern oder F1 Energie. Der Kunde erkennt an, dass im Rahmen dieses Konzepts nur ein Stromtarif verfügbar ist. Die von der Anlage erzeugte Energie steht allen Stromverbrauchern im Haushalt des Kunden zur Verfügung.
9.8 Vorübergehendes Ausschalten
Während der Elektroinstallation ist es notwendig, die Stromzufuhr zum Gebäude vorübergehend zu unterbrechen. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
F1 Energie ist nicht verantwortlich für Schäden an Geräten, die nicht von der Stromversorgung getrennt wurden.
9.9 Zusätzliche Dienstleistungen und Kosten
F1 Energie ist berechtigt, zusätzliche Gebühren für nicht im ursprünglichen Angebot vorgesehene Leistungen zu berechnen, die sich bei der Installation als notwendig erweisen. Dies gilt insbesondere für:
Zusätzliche Dienstleistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden erbracht.
10 Inbetriebnahme und Akzeptanz
10.1 Verfahren zur Inbetriebnahme und Inspektion
Nach Abschluss DC-Installationen und AC-Installationen, F1 Energie oder der autorisierte Installationsdienstleister stellt dem Kunden die Funktionsweise der Photovoltaikanlage vor und gibt ihm die Möglichkeit, den Zustand der gelieferten und installierten Anlage auf die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen. In dieser Phase wird Folgendes festgehalten Inbetriebnahmebericht über F1 Energie oder seinen Dienstanbieter.
10.2 Erklärung der Akzeptanz
Nach der Vorführung und Prüfung der Anlage ist der Kunde verpflichtet, im Inbetriebnahmeprotokoll eine schriftliche Abnahmeerklärung für die Photovoltaikanlage abzugeben, sofern die Anlage den Vertragsbedingungen entspricht. Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage unverzüglich nach Mitteilung ihrer Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
10.3 Vermutung der Akzeptanz
Wenn der Kunde das System nicht akzeptiert:
10.4 Benachrichtigung des Systems an den Netzbetreiber
F1 Energie verpflichtet sich, den zuständigen Netzbetreiber im Namen des Kunden über die Fertigstellung der Photovoltaikanlage zu informieren. Als Teil dieser Meldung F1 Energie teilt dem Netzbetreiber den Inbetriebnahmetermin, alle notwendigen technischen Daten und ggf. das Inbetriebnahmeprotokoll mit. Der Kunde erteilt hiermit im Voraus seine ausdrückliche Zustimmung, dass diese Handlungen durch den Netzbetreiber durchgeführt werden. F1 Energie.
10.5 Zähleraustausch und externe Kosten
10.6 Zusammenarbeit mit Kunden
Für die Durchführung der oben genannten Aktivitäten kann die Mitarbeit des Kunden erforderlich sein, insbesondere durch:
Wenn sich die für Mitteilungen erforderlichen Daten nicht direkt aus diesem Vertrag ergeben, verpflichtet sich der Kunde, sie zu liefern F1 Energie zu gegebener Zeit und in angemessener Form.
11. die Bedienung des Systems
11.1 Übernahme der Rolle des Systembetreibers
Sobald die Photovoltaikanlage in Betrieb ist, übernimmt der Kunde die Rolle des Anlagenbetreibers auf dem Energiemarkt. Der Betrieb der Anlage und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet:
F1 Energie unterstützt den Kunden bei der Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen durch die Bereitstellung aller erforderlichen technischen Daten.
11.2 Regeln für die Systemnutzung
Der Kunde verpflichtet sich, die Photovoltaikanlage in Übereinstimmung mit der vorgestellten Einführung und der mitgelieferten Bedienungsanleitung zu nutzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:
F1 Energie haftet nicht für den Betrieb der Photovoltaikanlage, der nicht in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung oder der Einführung durchgeführt wird.
11.3 Versicherung und steuerliche Verpflichtungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Einzelheiten der Versicherungs- und Steuerpflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Photovoltaikanlage zu klären. Diesbezüglich verpflichtet sich der Kunde, die entsprechenden Versicherungs- und Steuerspezialisten zu konsultieren.
11.4 Technische Unterstützung für Anwendungen und Netzwerke
F1 Energie bietet keine laufende technische Unterstützung für mobile Anwendungen oder die Netzwerkintegration des Wechselrichters, auch nicht in Fällen wie:
12. Wartung und Service
12.1 Empfehlungen für gewerbliche Kunden
Gewerbliche Kunden sind verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen regelmäßig gemäß der geltenden Gesetzgebung zu warten und zu inspizieren, zum Beispiel jedes zwei Jahre. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Sicherheitsnormen und Vorschriften für den Betrieb von elektrischen Geräten.
12.2 Empfehlungen für Privatkunden
Privatkunden F1 Energie empfiehlt eine regelmäßige Inspektion und Wartung elektrischer Anlagen, um einen sicheren und fehlerfreien Betrieb zu gewährleisten. Eine regelmäßige Wartung vermeidet auch mögliche Probleme mit der Versicherung, die durch fehlende Inspektion oder nachlässige Wartung entstehen können.
13 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
13.1 Preise
13.2 Versandkosten
13.3 Zahlungsbedingungen
13.4 Eigentumsvorbehalt
13.5 Reparaturdienstleistungen
14 Garantie
14.1 Gewährleistungsfrist
14.2 Verpflichtung zur Meldung eines Mangels
14.3 Ausschluss der Haftung
Garantieansprüche sind nicht berechtigt im Falle von:
15 Verantwortung
15.1 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche des Kunden sind, außer nach geltendem Recht, insbesondere ausgeschlossen:
15.2 Haftung für außervertragliche Schäden
Die Haftung für Schäden, die nicht unmittelbar mit dem Vertragsgegenstand zusammenhängen, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Schäden zu minimieren.
15.3 Höhere Gewalt
F1 Energie haftet nicht für Verluste, die durch höhere Gewalt verursacht werden, einschließlich:
16 Herstellergarantien
16.1 Keine Haftung für Herstellererklärungen
F1 Energie ist kein Hersteller von Photovoltaik-Modulen, Wechselrichtern, Batterien, Ladestationen oder anderen Systemkomponenten. Dementsprechend:
16.2 Gültigkeit der Herstellergarantie
F1 Energie gibt keine unabhängigen Garantien auf Produkte oder Komponenten der Photovoltaikanlage. Es gelten ausschließlich die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller.
17 Datenverarbeitung und Vertraulichkeit
17.1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten
17.2 Einverständnis zur Kontaktaufnahme
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er kontaktiert wird von F1 Energie über:
17.3 Dokumentation der Werke und Veröffentlichung von Fotografien
17.4 Materialien und Copyright
Alle Dokumente, einschließlich Abbildungen, Zeichnungen und andere Materialien, die vom F1 Energiesind folgendermaßen beschaffen indikativsofern nicht anders vereinbart. F1 Energie behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an diesen Materialien vor.
17.5 Vertraulichkeit von Informationen
Die Vertragsparteien verpflichten sich Vertraulichkeit alle kommerziellen und technischen Informationen, die einander im Laufe der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden.
18 Rücktritt vom Abkommen
18.1 Rücktritt durch den Kunden
Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt nach Ablauf der Widerrufsfristohne triftigen Grund aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen F1 Energie, oder wenn F1 Energie aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, von dem Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet:
Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der tatsächliche Betrag der Kosten oder des entgangenen Gewinns niedriger ist als die angegebene Pauschale.
18.2 Rücknahme durch F1 Energy aus externen Gründen
F1 Energie ist in den folgenden Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
18.3 Rücktritt aufgrund lokaler Gegebenheiten
Wenn sich nach Abschluss des Vertrages herausstellt, dass die Bedingungen vor Ort nicht stimmen:
F1 Energie hat das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn:
19 Schlussbestimmungen
19.1 Online-Streitbeilegung
Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der OS-Verordnung der Europäischen Kommission können Kunden die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) nutzen, die Sie unter folgender Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
In diesem Zusammenhang F1 Energie ist verpflichtet, seine oder ihre E-Mail-Adresse anzugeben: info@flenergy.de.
F1 Energie ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19.2 Gerichtsstand und Rechtswahl
Im Falle von Geschäftskunden ist der Gerichtsstand der eingetragene Sitz des F1 Energie. Es gilt polnisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Die Wahl des polnischen Rechts entzieht dem Verbraucher nicht den Schutz, den die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Wohnsitzlandes gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung Nr. 593/2008 ("Rom I") bieten, wenn er F1 Energie in diesem Land tätig ist oder Geschäfte in dieses Land leitet.
19.3 Keine mündlichen Sicherheitsvereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen sind nicht Bestandteil dieser Bedingungen. Alle Änderungen müssen schriftlich erfolgen.
20. die Salvatorische Klausel
Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als falsch erweisen egalDie Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die die dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommen ungültige Bestimmung. Das Vorstehende gilt auch für den Fall, dass Schlupflöcher.
21 Ergänzende Vereinbarung: Mehrwertsteuer-Nullsatz für Photovoltaikanlagen
21.1 Allgemeine Informationen
Diese Zusatzvereinbarung betrifft die Anwendung von Mehrwertsteuer zum Nulltarif für Photovoltaikanlagen gemäß § 12 Absatz 3 UStG und Abschnitt 12.18 UStAE. Der Vertrag befreit den Verkäufer von der Steuerpflicht bei Nichteinhaltung des Nullsatzes der Mehrwertsteuer.
21.2 Die Erklärung des Käufers
Der Käufer erklärt, dass:
Der Käufer erkennt an, dass die Nichtregistrierung zum Verlust des Anspruchs auf den Nullsatz der Mehrwertsteuer führt.
21.3 Ändern des MwSt.-Nullsatzstatus
Der Käufer verpflichtet sich dazu:
21.4 Entschädigung des Verkäufers
Der Käufer stellt den Verkäufer von der Haftung frei:
Der Käufer verpflichtet sich, alle Steuerverbindlichkeiten zu begleichen, einschließlich Zinsen und Strafen, die dem Verkäufer von den Steuerbehörden auferlegt werden.
21.5 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tage ohne Angabe von Gründen.
Die Frist für den Widerruf beginnt:
Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Verbraucher uns über seine Entscheidung informieren, indem er unzweideutige Erklärung. Dies kann vorkommen:
Die Rücktrittserklärung sollte an die Kontaktdaten des Verkäufers gerichtet werden:
F1 Energie
Podwale 47, 43-300 Bielsko-Biała, Polen
Telefon: +48 500 375 333
E-Mail: info@f1energy.de
Damit ein Produkt für eine Rückerstattung in Frage kommt, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Die folgenden Produkte sind nicht erstattungsfähig:
AchtungWir behalten uns das Recht vor, die Rückgabe von Produkten abzulehnen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen. Die Entscheidung, eine Rückgabe zu akzeptieren, liegt im Ermessen des Händlers.
Rücksendeadresse:
F1 Energie
Podwale 47, 43-300 Bielsko-Biała, Polen
Wichtig: Wir sind nicht verantwortlich für die Produkte beschädigt oder verloren während des Rücktransports. Wir empfehlen die Verwendung von Paketversicherung und Optionen Sendungsverfolgung. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn wir das Produkt oder die Lieferbestätigung erhalten.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es an: info@f1energy.de.
Von:
F1 Energy Sp. z o.o.
Podwale 47, 43-300 Bielsko-Biała, Polen
Ich informiere/unterrichte hiermit () des Rücktritts von dem von mir/uns geschlossenen Vertrag () eines Vertrags über den Verkauf der folgenden Waren:
(*) Gegebenenfalls streichen
Wenn Sie Fragen zu unserer Rückgabepolitik haben, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: info@f1energy.de
Telefon: +48 500 375 333
Wichtige Informationen:
Die Erstattung deckt alle Kosten ab, mit Ausnahme des Rückportos, das vom Kunden zu tragen ist.
Das Rückgaberecht wurde an die Anforderungen des polnischen Marktes angepasst.
Verbraucher haben Anspruch auf Widerrufsrecht während mindestens 14 Tagein Übereinstimmung mit dem polnischen Recht.
Wir sind ein Team von Fachleuten, das sich auf Geräte für erneuerbare Energien spezialisiert hat. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
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